Lidl muss zahlen:Millionen-Strafe für die Schnüffler

Teure Bespitzelung: Der Discounter Lidl muss für die unerlaubte Überwachung seiner Mitarbeiter ein Bußgeld in Höhe von fast 1,5 Millionen Euro zahlen.

Gegen die 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften wurden wegen zum Teil schwerwiegender Datenschutzverstöße Bußgelder zwischen 10.000 und 310.000 Euro festgesetzt, wie das baden-württembergische Innenministerium am Donnerstag mitteilte. Die Gesamthöhe liegt bei 1,46 Millionen Euro. Lidl habe dem Datenschutz in der Vergangenheit einen zu geringen Stellenwert beigemessen, rügte die Behörde.

Lidl muss zahlen: Strafe fürs Spitzeln: Lidl muss 1,46 Millionen Euro zahlen.

Strafe fürs Spitzeln: Lidl muss 1,46 Millionen Euro zahlen.

(Foto: Foto: AP)

Das baden-württembergische Innenministerium war als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich federführend in dem Verfahren, da Lidl seinen Hauptsitz in Neckarsulm bei Heilbronn hat.

Das Unternehmen hatte im März eingeräumt, in 219 Filialen Detektive eingesetzt zu haben. Nach Darstellung von Lidl war es darum gegangen, Waren gegen Diebstahl zu sichern. "Offensichtlich übereifrige Detektive" hätten dann über ihren Auftrag hinaus Informationen beschafft. Später hatten auch Edeka und Plus eingeräumt, Mitarbeiter per Video überwacht zu haben.

Insgesamt wurden gegen 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften in Deutschland Überprüfungen eingeleitet. Mit dem Fall waren die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beschäftigt.

Grenzen des Zulässigen überschritten

Der Aufsichtsbehörde zufolge hatten rund 30 Lidl-Vertriebsgesellschaften vom 1. Januar 2006 bis Ende März 2008 in mehr als 900 Fällen sogenannte Ladendetektive mit Kamera beauftragt. Dabei seien zum Teil umfassende Revisionsberichte entstanden, die auch das Verhalten der Mitarbeiter betroffen hätten.

Bei etwa der Hälfte der noch vorhandenen Protokolle seien die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten worden. Zwölf Vertriebsgesellschaften wurden wegen datenschutzwidriger Einsatzberichte mit Bußgeldern zwischen 3000 und 15.000 Euro belegt.

Gerügt und teilweise auch mit Bußgeldern geahndet wurde zudem die Tatsache, dass in rund 80 Fällen Vertriebsgesellschaften in nahezu allen Bundesländern ihre Mitarbeiter mit Kameras verdeckt observieren ließen. Dies habe sich nur in einem Teil der Fälle rechtfertigen lassen. Zudem wurden alle 35 Vertriebsgesellschaften mit einem Bußgeld von jeweils 10.000 Euro belegt, weil sie bis Anfang Juni 2008 keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten hatten, obwohl sie dazu verpflichtet waren.

"Auch wenn insgesamt keine flächendeckende, also alle Filialen betreffende Überwachungen vorgenommen wurde, kann angesichts der Zahl der durchgeführten Einsätze auch nicht nur von Einzelfällen gesprochen werden", erklärte die Aufsichtsbehörde abschließend.

Am Wochenende hatte Lidl mitgeteilt, man werde die Bußgelder mit großer Wahrscheinlichkeit ohne Widerspruch akzeptieren. Am Donnerstag erklärte das Unternehmen, die Regionalgesellschaften hätten die Bußgelder akzeptiert. Das Unternehmen verwies darauf, das zurzeit ein ganzheitliches Datenschutz-und Sicherheitskonzept schrittweise umgesetzt werde.

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